Das alles erwartet dich zusätzlich zum Ausbildungsgehalt (Stand November 2023).
Üppige Jahressonderzahlung* derzeit in Höhe von 80% des durchschnittlich gezahlten monatlichen Tabellenentgelts.
*Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben alle Mitarbeiter*innen, die seit dem 1. Dezember in einem Arbeitsverhältinis stehen und mindestens seit dem 1. September beschäftigt sind. Sie erfolgt nach den Bestimmungen des § 22 TV AWO-Bayern.
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.